VW Bank Kollektivrahmenvertrag

Gruppenkopfnummer:180181089
Bei dem bestehenden Vertrag handelt es sich nicht um einen klassischen Gruppenversicherungsvertrag, sondern um einen sogenannten Kollektivrahmenvertrag mit Beitragsvorteil.

Im Gegensatz zu einem Gruppenversicherungsvertrag sieht der Kollektivrahmenvertrag mit VW generell Einzelversicherungstarife und – bedingungen vor.

Über den Kollektivrahmenvertrag können alle geöffneten Tarife der Einzelversicherung angeboten werden. 


Gruppenkopfnummer: 180170478
Die Konditionen des GKV-Kooperationsvertrages mit der Audi BKK (GRP-VNR 180170478) weichen von den übrigen GKV-Kooperationsverträgen der DKV ab. Grundsätzlich handelt es sich um eine Kooperation gemäß §194 SGB V. Im Gegensatz zu einer klassischen Kooperationsvereinbarung wurden hier die Konditionen denen des bestehenden Kollektivrahmenvertrages mit der VW-Bank (GRP-VNR 180181089) angeglichen. 

Informationen zum GKV-Kooperationsvertrag mit der Audi BKK finden Sie im Bereich: GKV Kooperation > Produktbesonderheiten Audi BKK

Ihr Ansprechpartner:

Oliver Görlich
Referent
Deutsche Krankenversicherung AG
Corporate Health
Aachener Str. 300
50933 Köln

Telefon: +49 211 477 3309
CHNK@dkv.com

 

  • Die Mitarbeiter und Betriebspensionäre des Volkswagen Konzerns (einschließlich der Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften) und die Mitarbeiter der Handels- und Serviceorganisationen des Volkswagen Konzerns, sofern die jeweilige Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat und die Mitarbeiter ausschließlich oder überwiegend in einer Betriebsstätte in Deutschland tätig sind.
    Nach Versetzung in den Ruhestand können bestehende Versicherungen aufrecht erhalten bleiben, wenn und solange die tariflichen Voraussetzungen gegeben sind.
  • Die Kunden der Volkswagen Bank GmbH und die Kunden von Tochterunternehmen der Volkswagen Financial Services AG, sofern die jeweilige Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat und die Kunden zu der Betriebsstätte in Deutschland gehören. Voraussetzung ist, dass zwischen dem Kunden und der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ein laufendes Vertragsverhältnis besteht.
  • Die Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder*, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) der versicherbaren Personen.
  • Vorstandsmitglieder bzw. Mitglieder der Geschäftsleitung können ebenfalls versichert werden, sofern sie ausschließlich oder überwiegend in einer deutschen Betriebsstätte tätig sind.
  • Versicherbar bzw. mitversicherbar sind nur Personen, deren ständiger Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt des Beitritts zum Kollektivrahmenvertrag mit Beitragsvorteil in Deutschland liegt.

 

 *Die zum versicherbaren Personenkreis zählenden Kinder können versichert werden, solange sie sich in der Ausbildung befinden.

 

Der Kollektivrahmenvertrag bietet den Versicherten folgende Vorteile:

  • Beitragsvorteil (Beiträge analog Gruppenversicherung und GKV-Kooperationen)
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Verzicht auf die Wartezeiten – Ausnahme Tarife: UZ1/2, KKHT, KKUR, KTOG, KDT, PSP und KBCK 
  • Ein verlängertes Widerrufsrecht bis zu 6 Monaten (6 Monate-Geld-zurück-Garantie) für alle geöffneten Ergänzungstarife zur GKV
  • Bedingte Annahmegarantie – Details siehe §1 iVm § 5 des Kollektivrahmenvertag

    Zusammenfassend: Keine Annahmegarantie für Kunden der VW Bank generell in der KKV! In der Ergänzungsversicherung keine Annahmegarantie, sofern Anträge bereits von der DKV aufgrund der Ergebnisse der Risikoprüfung abgelehnt wurden, oder wegen VVA oder Nichtzahlung beendet wurden.

Ein Abschluss über den Kollektivrahmenvertrag mit der Volkswagen Bank GmbH ist über die Gruppenkopfnummer 180181089 zu beantragen.

  

Wie kann ich ein Angebot erstellen oder einen  Antrag aufnehmen?

Dieser Rahmenvertrag erscheint in EASY. Angebot und Antragserstellung sind über EASY möglich.  

Die Kundenvorteile aus dem Kollektivrahmenvertrag sind in einem Dokument, dem sogenannten Informationsblatt (SAP50077396) zusammengefasst.

Die Informationsblatt muss dem Kunden bei Abschluss des Vertrages (Antragsaufnahme) ausgehändigt werden.

Bitte im Antrag einen Vermerk aufnehmen, dass Sie das Informationsblatt ausgehändigt haben.

Die in dem Informationsblatt genannten Punkte sind Gegenstand des Versicherungsvertrages. Dies wird dem Kunden auch zusätzlich in der Police dokumentiert.

Definition Bestand: Alle VNR im Bestand des Kollektivrahmenvertrages mit Beitragsvorteil, die vor dem 1.7.2016 zustande gekommen sind.

Die Spezial-Zahntarife ZE50 und ZE85 wurden zum 01.07.2016 für den Neuzugang geschlossen!

Im Bestand können die Spezial-Tarife ZE50 und ZE85 unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verkauft werden:

  • bei Anmeldung von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
  • bei Umstellungen von Bestandskunden (z.B. Option bei Tarif ZE50 zur Umstellung in ZE85 und
  • bei Tarif ZE85 zur Umstellung in die Tarife ZE85 plus KombiMed Tarif DBE)

Die ZE-Tarife sind in einigen Altersgruppen günstiger als die Alternative KDT50/KDTK85 !

Im Rahmen der Beratungspflicht, muss dem Kunden immer die günstigste Tarifvariante angeboten werden.

Die spezielle Sondervereinbarung zur Nachversicherung im Bestand muss dem Kunden bei Abschluss des Vertrages (Antragsaufnahme) ausgehändigt werden!

Bitte im Antrag einen Vermerk aufnehmen, dass Sie die Sondervereinbarung ausgehändigt haben.

 

Die Tarife ZE unterscheiden sich wie folgt von den bekannten KombiMed-Tarifen KDT50 und KDTK85:

  • Versicherte der Audi BKK erhalten bei einem mindestens fünf Jahre gepflegtem Zahnarzt-Bonusheft eine 5% -ige Mehrleistung bei Zahnersatz. Dies erhöht die Erstattung bei dem Tarif ZE50 auf 55% und bei ZE85 auf 90%.
  • Optionsrecht in den Tarifen ZE50 oder ZE85 zur einmaligen Höherversicherung ohne eine erneute Risikoprüfung:

Die Option gilt bei Tarif ZE50 zur Umstellung in ZE85 und bei Tarif ZE85 zur Umstellung in die Tarife ZE85 plus KombiMed Tarif DBE und kann jeweils zum Ersten des Monats wahrgenommen werden, in dem der/die Versicherte sein/ihr 25., 30., 35., 40., 45. Oder 50. Lebensjahr vollendet.

Der Antrag auf Höherversicherung kann frühestens zwei Monate vor und muss spätestens einen Monat nach Vollendung des entsprechenden Termins gestellt werden.

Ein eventuell zuvor schon bestehender versicherungsmedizinischer Zuschlag für den Tarif ZE50 wird bei der Umstellung in Tarif ZE85 entsprechend der Ursprungsanamnese neu bewertet

 

 

Monatliche Beiträge für die Spezialtarife ZE50 und ZE85 – Stand 01.07.2018 (nur für Bestandsgeschäft):

ZE50

 

Alter

Beitrag mtl. / EUR

0-19

0,50

20-64

6,50

ab 65

11,50

 

ZE85

 

Alter

Beitrag mtl. / EUR

0-19

1,50

20-64

38,50

ab 65

49,50

 

 

 

 KIB mit GV Beiträgen:        
 Tarif KSHR  Download
 Tarif KHMR  Download
 Tarif KDT70  Download
 Tarif KDTK85  Download
 Tarif KDTP100  Download
 Tarif KDBS  Download
 Tarif KDBE  Download

 

IPID:                                                                                                                        

 

IPID KombiMed Zahn KDT50/KDTK85,KDBE,KDBS 

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Informationsblatt/Sondervereinbarung:                                                              

 

Ergänzende Sondervereinbarung zum Antrag bei Nachversicherung (Bestand)

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Ergänzendes Informationsblatt zum Antrag bei Neugeschäft

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